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Vergabe-ID: T3WECGGPAO4X
GLOBUS Halle 2020
Status
Zuschlag erteilt
privat-rechtliche Vergabe
Entsorgungsleistung
GLOBUS SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG
Leipziger Str. 8
66606 St. Wendel
Steinmetz, Jürgen (j.steinmetz@globus.net)
08.11.2019
04.12.2019 16:00 Uhr
11.12.2019 06:00 Uhr - 13.12.2019 16:00 Uhr
20.12.2019 16:00 Uhr

Anfrage vom 04.12.2019 09:15 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine privat- rechtlich Ausschreibung handelt und ein Geheimwettbewerb stattfindet. Ist es zutreffend, dass alle Informationen die die Bieter zur Teilnahme am Verfahren bekanntgeben vertraulich behandelt werden, nicht an Dritte weitergegeben werden und nicht gespeichert/verarbeitet werden. Werden alle Angebote die nicht bezuschlagt werden einer ordnungsgemäßen Vernichtung zu geführt? Wie geht man in diesem Verfahren mit der Datenschutz-Grundverordnung um?

Antwort des Anbieters vom 04.12.2019 16:00 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir behandeln alle Informationen im Rahmen dieser Vergabe unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Verträge streng vertraulich. Eine Weitergabe, Speicherung und Verarbeitung der Daten an/durch unbeteiligte Dritte findet nicht statt. Angebote die nicht bezuschlagt werden, werden nach 6 Monaten einer ordnungsgemäßen, dokumentierten Vernichtung zu geführt. Die Vorgaben der DSGVO werden beachtet.


Anfrage vom 04.12.2019 08:56 Uhr

Es haben sich weitere Fragen ergeben, um dessen Beantwortung wir Sie freundlichst bitten.
Laut den Vertragsbedingungen 8.1 ist „Der Auftragnehmer […] mit Übernahme der Stoffe verpflichtet, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften dafür Sorge zu tragen, dass die gesamten von ihm übernommenen Stoffe ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Einhaltung dieser Verpflichtung hat der Auftragnehmer fortlaufend durch entsprechende Nachweise zu belegen, insbesondere die erforderlichen Angaben in den vom Auftraggeber vorgegebenen Entsorgungsnachweisdokumenten vorzunehmen und etwa nachgelagerte Entsorgungsnachweise vorzulegen.“
Es wird um Mitteilung gebeten, wie der AN damit umgehen soll, wenn z.B während der Abholung oder nach dem Kippvorgang des Behälters festgestellt wird, dass es sich nicht um die beauftragte Fraktion handelt. Es wird um Darlegung eines etwaigen Reklamationsprozesses gebeten.

Gem. 8.4 der Vertragsbedingungen „[…] hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber umfassende Kontrollrechte einzuräumen, um die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit der Auftragsdurchführung und Genehmigungssituation zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insoweit den Prüfern des Auftraggebers jederzeit während der in der Leistungsbeschreibung und Vertragsabwicklung genannten Geschäftszeiten Zutritt zur Übergabestelle gewähren und etwa angeforderte Unterlagen und Nachweise unverzüglich vorlegen, um den Prüfern des Auftraggebers die zur Einhaltung des Qualitätsmanagementsystems des Auftraggebers erforderlichen Kontrollen zu ermöglichen“ . Es wird um Mitteilung gebeten, was der künftige AN hier drunter zu verstehen hat bzw. um Mitteilung, ob dies in regelmäßigen Abständen, mit welchem Zeitaufwand und ggf. Kostenaufwand etc aufgeübt wird. Welchem Zweck dienen diese umfassenden Kontrollrechte? Und gibt es hier nicht alternative Möglichkeiten dem Zweck nachzukomme?

Die Rechnungsstellung und Abrechnung (vgl. 9.2) erfolgt auf Grundlage der Wiegescheine einer geeichten Waage. Gehen wir recht in der Annahme, dass hier die Wiegescheine der Erstverwiegung maßgeblich sind?

In § 9.3 hat der Abnehmer der Abfälle oder Sekundärrohstoffe hat bei der Entsorgung von einigen Abfällen, die im Umsatzsteuergesetz aufgeführt sind, das Prinzip der Steuerschuldumkehr bei seiner
Rechnungsstellung zu beachten. Diese Regelung, welches als Reverse Charge – Verfahren (§ 13b
UstG) bezeichnet wird, gilt für alle in den Anlagen 3 und 4 zum Umsatzsteuergesetz (UStG)
aufgeführten Stoffe. Rechnungen zu diesen Stoffen, für die die Steuerschuldumkehr anzuwenden ist,
müssen grundsätzlich alle Pflichtangaben im Sinne von § 14 Abs. 4 UStG enthalten. Der Rechnungssteller hat an den entsprechenden Stellen auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft,
durch den Zusatz "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers", hinzuweisen (§ 14a Abs. 5
UStG). Werden durch den Abnehmer sowohl Abfälle oder Sekundärrohstoffe entsorgt, die unter die
Anlagen 3 oder 4 des UStG fallen, als auch Abfälle oder Sekundärrohstoffe, die nicht unter die
genannten Anlagen fallen, können sich unterschiedliche Steuerschuldner ergeben. Dies ist auch bei
der Rechnungstellung zu beachten. Soweit die Abfälle oder Sekundärrohstoffe vom Abnehmer im
Wege einer Gutschrift abgerechnet werden, sind die Besonderheiten der Steuerschuldumkehr auch
dort zu berücksichtigen. Der Abnehmer (Gutschriftersteller) hat in diesem Fall zu beachten, dass im
Rahmen der Pflichtangaben für Rechnungen die Steuernummer beziehungsweise
Umsatzsteueridentifikationsnummer des Anbieters (Gutschriftenempfänger) angegeben wird.
Weiterhin ist zu beachten, dass der Abnehmer den Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft in die Rechnung aufnimmt. Um dieser Pflicht nachzukommen zu können, müssen die Gebote (Preisblatt) entsprechend den rechtlichen Anforderung (Kostenposition/ Erlösposition) angepasst werden.

Die Leistungsbeschreibung wird gem. 4.1 der Vertragsbedingungen Vertragsbestandteil. Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich bei der Leistungsbeschreibung um die im Gebot benannten Abhol- und Lieferbedingungen handelt?

In den Angebotsbedingungen heißt es, dass Unvollständige Angebote sind nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, bei fehlenden oder unvollständigen Eignungsnachweisen diese von den Bietern binnen einer Frist nachzufordern. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Können Sie uns mitteilen, auf welches Recht hier Bezug genommen wird?

Antwort des Anbieters vom 04.12.2019 15:44 Uhr

Antwort zu Teil 1 / Reklamationen:
Grundsätzlich sind wir verpflichtet bei Einstellung von Angeboten auf Lubey.de die betreffenden Abfälle oder Sekundärrohstoffe oder die zu erbringende Entsorgungs- oder Transportleistung vollständig und präzise zu beschreiben (vgl. Punkt 5.2 Abs. 2 AGB der Lubey AG). Wenn, wie im beschriebenen Beispiel dargestellt, der abgeholte Stoff erheblich vom beschriebenen Stoff abweicht, liegt zweifelsfrei ein Reklamationsfall vor, der zeitnah im beiderseitigen Einvernehmen zu lösen ist. Der Reklamationsprozess ist dabei individuell mit uns abzustimmen und muss entsprechend dokumentiert werden.

Antwort zu Teil 2 / Kontrollrecht
Das beschriebene Kontrollrecht dient grundsätzlich der Überprüfung der ordnungsgemäßen Entsorgung der entsprechenden Stoffe und wird je nach Erfordernis des Auftraggebers durchgeführt. Dies schließt u.a. die Einsicht in Unterlagen, das Betreten des Betriebsgeländes, Überprüfung der Verwiegung vor Ort sowie die Kontrolle von Nachunternehmern mit ein. Alternative Möglichkeiten sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Antowrt zu Teil 3 / Wiegescheine
Sofern keine geeichte Waage beim Auftraggeber vorhanden ist, ist wie im Punkt 9.2. zu verfahren. Die Wiegescheine sind den jeweiligen Abrechnungen beizufügen. Eine Überprüfung kann im Rahmen der eingeräumten Kontrollrechte (Siehe Teil 2) vorgenommen werden.

Antwort Teil 4 / Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung umfasst neben den Abhol- und Lieferbedingungen allgemeine Daten zum jeweils angebotenen Stoff, die Stoffbeschreibung sowie Zahlungsinformationen. Bei der Abrechnung sind alle Kosten- und Erlöspositionen getrennt voneinander zu erfassen. Diese dürfen den im Rahmen des bezuschlagten Angebots angegebenen Effektivpreis (der alle Nebenkosten umfasst) nicht überschreiten. Dies wird fortlaufend von uns überprüft.

Antwort zu Teil 5 / Angebotsausschluss
Grundsätzlich werden nur geeignete und zuverlässige Bieter zur E-Vergabe mit anschließender E-Auktion zugelassen. Da wir uns im Rahmen der ausgeschriebenen E-Vergabe im Privatrecht befinden, gilt die Vertragsfreiheit i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches was die Abschlussfreiheit, Partnerwahlfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit und Aufhebungsfreiheit beinhaltet.


Anfrage vom 03.12.2019 09:56 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf die Vertragsbedingungen Punkt 9.1.2. weisen Sie darauf hin, dass Kosten, welche "nicht im Preis enthalten sind" extra angeboten und berechnter werden können. Wo kann man diese Kosten in den einzelnen Losen abtragen?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Antwort des Anbieters vom 03.12.2019 14:13 Uhr

Guten Tag,
Punkt 9.1.2. ist für den Bieter nicht relevant, da Komplettpreise abgegeben werden.


Anfrage vom 03.12.2019 09:29 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Bieterfragen:
Los 5: Ist unsere Annahme richtig, dass ein 20 cbm Presscontainer für Pappe angeboten werden muss?
Los 5: Papierpreise unterliegen dem monatlich schwankenden Euwid, wie können wir das im Angebot abbilden? Da der Preis schwankend ist und sich zum Teil signifikant im Jahresverlauf ändern kann. Wie können wir diese Änderungen im Angebot darstellen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort des Anbieters vom 03.12.2019 09:40 Uhr

Guten Morgen,
zu Frage 1: Nein, von unserer Seite sind 2 stationäre Schnecklenverdichter (inkl. 3 Koppelcontainern) vorhanden und werden für die Kartonagenentsorgung bereitgestellt. Der dritte Koppelcontainer soll beim Entsorger als Tauschcontainer stehen.
zu Frage 2: Bitte ohne Euwid-Bindung einen für die Laufzeit gleichbleibenden Vergütungspreis angeben.
Freundliche Grüße
Jürgen Steinmetz


Information des Anbieters vom 28.11.2019 13:27 Uhr

Es gab Änderung in den Losen 1,7,8 und 9:
Los 1: Das Gebinde wurde auf Umleerbehälter klein 240 l geändert.
Los 7 und 8: Das Gebinde wurde auf Speiserestebehälter 240 l bis 770 l geändert.
Los 9: Die nötige Schlauchlänge wurde auf 10 - 25m festgelegt.


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