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Vergabe-ID: VMQS2WU7AFCH
PPK-Abfälle Wismar 2022
Status
Zuschlag erteilt
öffentlich-rechtliche Vergabe
EU-weites offenes Verfahren mit anschließender elektronischer Auktion
Entsorgungsleistung
Hansestadt Wismar
Werftstraße 1
23966 Wismar
Langer, Stefan (slanger@evb-hwi.de)
90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
19.08.2021
10.02.2022 16:00 Uhr
24.02.2022 16:00 Uhr - 03.03.2022 16:00 Uhr
28.03.2022 16:00 Uhr
Mit Lubey Connect

Information des Anbieters vom 01.03.2022 09:05 Uhr

Wir bestätigen hiermit nochmals, dass im Rahmen der vorliegenden Vergabe keinerlei Transaktionsgeld für keinen Vorgang und von keinem Bieter zu bezahlen ist.
Die Lubey AG hat die Hinweise entsprechend angepasst, damit es zu keinerlei Mißverständnissen mehr kommt.


Information des Anbieters vom 03.02.2022 19:53 Uhr

Nach dem rechtskräftigen Urteil der Vergabekammer wird die Vergabe wieder aufgenommen.
Sie haben bis zum 10.02.2022 16:00 Uhr die Möglichkeit, Ihr Angebot (Erstgebot) für diese Vergabe zu ändern, zurückzuziehen oder die Teilnahme an der Vergabe zu widerrufen.
Die E-Auktion findet vom 24.02.2022 16:00 Uhr bis 03.03.2022 16:00 Uhr statt. Die Bindefrist wurde bis zum 28.03.2022 verlängert.

Für diese Vergabe wird kein Transaktionsentgelt fällig. Alle Hinweise dazu sind nichtig und zu ignorieren. Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihrer Kalkulation.

Der Leistungszeitraum für diese Vergabe wurde auf den 01.04.2022 – 31.12.2022 geändert.
Die Menge für Los 1 wurde auf 1.200 Tonnen angepasst.
Der Mindestlohn für MV wurde auf 10,55€/h angehoben. Dies wurde in den Unterlagen ergänzt. Sofern Sie Ihre Teilnahme an der Vergabe aufrecht erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie diesen Zahlen.


Information des Anbieters vom 27.10.2021 21:04 Uhr

Aufgrund der andauernden Vergabenachprüfung wird die Vergabe vorerst angehalten. Wir informieren Sie per Bieterinformation sobald die Vergabe fortgesetzt wird.


Information des Anbieters vom 12.10.2021 17:04 Uhr

Aufgrund einer Vergabenachprüfung wird die e-Auktion bis zum 29.10.2021 16:00 Uhr verlängert.
Alle weiteren Fristen bleiben unverändert.


Anfrage vom 20.09.2021 11:33 Uhr

Mit der Abrechnung verlangen Sie die Übergabe von Wiegescheinen. Wir bitten hier um die Mitteilung, warum Wiegescheine nötig sind?

Es können "auf Knopfdruck" Wiegedatenlisten aus dem Waageprogramm der Übergabestelle erstellt werden, aus denen sich sämtliche Daten entnehmen lassen. Eine weitere Übersendung von Wiegescheinen ist nicht sachdienlich und unnötig aufwendigt. Wir bitten, diesen Punkt zu streichen. Weiterhin bitten wir die Vergabeunterlagen um den Punkt zu erweitern, dass genau diese Wiegedatenlisten dem Auftragnehmer im EDV-lesbaren Format zum Monatsbeginn übergeben werden. Diese Wiegedatenliste bildet dann die Grundlage für die monatlichen Abrechnungen.

Können für diesen Auftrag Walking-Floor-Fahrzeuge eingesetzt werden? Bitte teilen Sie uns zudem die durchschnittliche Auslastung der Transportfahrzeuge mit.

Antwort des Anbieters vom 24.09.2021 15:01 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir auf den Festlegungen bzgl. der Übermittlung von Wiegescheine zu den einzelnen Wiegevorgängen bestehen, da durch das Vorhandensein von Wiegenoten bei vergleichbaren Entsorgungsleistungen eine vereinfachte und bessere Nachvollziehbarkeit zu den einzelnen Vorgängen gegeben war.

Für diesen Auftrag können Walking-Floor-Fahrzeuge eingesetzt werden.
In der Vergangenheit war es immer möglich die Fahrzeuge voll auszulasten.


Anfrage vom 09.09.2021 10:10 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten nochmals um die Bereitstellung einer Beispielrechnung für die Preisgestaltung.

Verstehen wir es richtig, dass nur der Aufschlag als Gebot angegeben werden muss, aber dann gleichzeitig ein Mindestpreis inkl. des Index-Preises von August von 140,00 € (120,00 €/to + 20,00 € Mindestaufschlag) die Tonne gefordert ist, welcher monatlich mit dem EUWID für 1.02 fortgeschrieben wird?

Über eine kurzfristige Rückmeldung freuen wir uns.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort des Anbieters vom 13.09.2021 05:18 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei dem von Ihnen abzugebenden Gebote handelt es sich ausschließlich um den Aufschlag bzw. Abschlag auf den EUWID-Index 1.02.

Als Basis werden hierbei 120€/Tonne ab dem Veröffentlichungszeitpunkt(19.08.2021) der Vergabe festgesetzt.
In den 120€/Tonne ist die letzte Änderung des Indexes um -0,50€ bereits enthalten, da diese am 13.08.2021 veröffentlich wurde.
Die Änderung für Oktober, die erst am 14.09.2021 veröffentlicht wird, ist in den 120€/Tonne nicht enthalten.
Diese und alle folgenden Veränderungen müssen dann bei der Abrechnung berücksichtigt werden.

Beim Gebot handelt es sich um einen Effektivpreis. In diesem sind alle Vergütungen und Kosten (Logistik, Handling, etc.) enthalten.


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