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Lubey Trade

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Erst wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, können Sie am Handel bei Lubey Trade teilnehmen. Bei der Registrierung müssen Sie unter anderem Angaben zu Ihrem Unternehmen oder zu Ihrer Einrichtung machen.

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Entsprechend Ihrer Rolle sind verschiedene Nachweise bzw. Dokumente zu erbringen. So muss z. B. ein Erzeuger von Abfall seine Erzeugernummer oder der Sammler von Abfall seine Sammlernummer verpflichtend angeben sowie diesbezügliche amtliche Nachweise erbringen. Erst nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen wird die Handelsberechtigung erteilt und ein Unternehmen darf bei Lubey Trade mit Abfällen und Sekundärrohstoffen handeln.

Alle Bedingungen zum Handel bei Lubey Trade entnehmen Sie bitte unseren derzeit gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die gesetzlichen Grundlagen zum Handel sowie zum Umgang mit Sekundärrohstoffen und Abfällen sind im Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts geregelt. Je nach Stoffklasse können weitere gesetzliche Bedingungen hinzukommen.

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